Ihr  GUT es Recht:

Abfallwirtschaftsgesetznovelle 2007

Wir überprüfen Ihre organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes und aller relevanten Verordnungen in Form eines Rechtschecks.
Weiter informieren wir Sie laufend, ob es neue Anforderungen aus dem Abfallwirtschaftsgesetz (Verordnungen, Ergänzungen, etc.) gibt, die für Ihren Betrieb wichtig sind und zeigen Maßnahmen auf, die zur Erreichung der Rechtskonformität notwendig sind.
Damit bewahren wir Sie vor ungewollten und unbewussten Rechtsbrüchen.

Verpackungsverordnungsnovelle (VerpackVO) 2006

Wissen Sie über Ihre Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung Bescheid?
Laut Verpackungsverordnung liegt die Verantwortung für alle Verpackungen, die ein Unternehmen importiert, produziert oder in Verkehr setzt, beim Unternehmen selbst. Wenn Sie mit der GUT - Galle Umwelttechnik GmbH einen Lizenzvertrag abschließen, übernehmen wir all Ihre Verpflichtungen aus der VerpackVO und dem Abfallwirtschaftsgesetz als Dritter im Sinne der VerpackVO.

WER IST BETROFFEN?

Lt. § 1. (1) VerpackVO unterliegt jeder Hersteller, Importeur, Abpacker, Vertreiber und Letztverbraucher von Verpackungen oder Erzeugnissen, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, der Verpackungsverordnung.

UMFANG DER VERPFLICHTUNG §3, § 4, § 12,  §13 VerpackVO

Es besteht die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen, soweit nicht nachweislich eine Großanfallstellenregelung schlagend wird. Die zurückgenommenen oder im Betrieb des Unternehmens anfallenden Verpackungen sind entweder nachweislich einem vorgelagerten Rücknahmeverpflichteten zurückzugeben, wiederzuverwenden oder zu verwerten.

ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNG § 3 (5) VerpackVO

Durch Ihre Teilnahme am  Sammel- und Verwertungssystem GUT, gehen all Ihre Verpflichtungen auf die GUT über.