Abfallwirtschaftsgesetznovelle 2007
Wir überprüfen Ihre organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung des
Abfallwirtschaftsgesetzes und aller relevanten Verordnungen in Form eines Rechtschecks.
Weiter informieren wir Sie laufend, ob es neue Anforderungen aus dem
Abfallwirtschaftsgesetz (Verordnungen, Ergänzungen, etc.) gibt, die für Ihren
Betrieb wichtig sind und zeigen Maßnahmen auf, die zur Erreichung der
Rechtskonformität notwendig sind.
Damit bewahren wir Sie vor ungewollten und unbewussten Rechtsbrüchen.
Verpackungsverordnungsnovelle
(VerpackVO) 2006
Wissen Sie über Ihre Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung Bescheid?
Laut Verpackungsverordnung liegt die Verantwortung für alle Verpackungen, die
ein Unternehmen importiert, produziert oder in Verkehr setzt, beim Unternehmen
selbst. Wenn Sie mit der GUT - Galle Umwelttechnik GmbH einen Lizenzvertrag
abschließen, übernehmen wir all Ihre Verpflichtungen aus der VerpackVO und dem
Abfallwirtschaftsgesetz als Dritter im Sinne der VerpackVO.
WER
IST BETROFFEN?
Lt. § 1. (1) VerpackVO unterliegt jeder Hersteller, Importeur, Abpacker,
Vertreiber und Letztverbraucher von Verpackungen oder Erzeugnissen, aus denen
unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, der Verpackungsverordnung.
UMFANG
DER VERPFLICHTUNG §3, § 4, § 12, §13 VerpackVO
Es besteht die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme Ihrer in Verkehr
gebrachten Verpackungen, soweit nicht nachweislich eine
Großanfallstellenregelung schlagend wird. Die zurückgenommenen oder im Betrieb
des Unternehmens anfallenden Verpackungen sind entweder nachweislich einem
vorgelagerten Rücknahmeverpflichteten zurückzugeben, wiederzuverwenden oder zu
verwerten.
ERFÜLLUNG
DER VERPFLICHTUNG § 3 (5) VerpackVO
Durch Ihre Teilnahme am Sammel-
und Verwertungssystem GUT, gehen all Ihre Verpflichtungen auf die GUT über.